AGB

AGB

Gültigkeit

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung. Der Besteller erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und in jeweils gültiger Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Stehen etwaige Geschäftsverbindungen eines Bestellers mit unseren Bedingungen in Widerspruch, so gehen unsere Bedingungen vor. Diese Bedingungen gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann, wenn sie gegenüber Nichtkaufleuten in einigen Einzelheiten nicht wirksam sein sollten.
 

Aufträge

Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Anstelle der Schriftform gilt einzig die Zusendung bestellter Ware als Annahme eines Kundenauftrages. Für den Inhalt des Vertrages ist zuerst unsere Auftragsbestätigung, ansonsten unser stets freibleibendes Angebot maßgebend.
 

Preise

Es gelten unsere aktuellen Listenpreise, netto Kasse, ab Lager, in Euro, inkl.Verpackung zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte Ihr Angebot oder Ihre Auftragsbestätigung in einer anderen Währung ausgestellt worden sein, können Sie in dieser zahlen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, können wir trotz Preisvereinbarung die zum Lieferzeitpunkt geltenden Preise berechnen. Bei Änderungen der Kalkulationsgrundlage, z.B. der Wechselkurs für Importware, können wir im kaufmännischen Geschäftsverkehr jederzeit eine Preisanpassung.
 

Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, ohne Abzug spesenfrei zur Zahlung fällig. Ein vereinbarter Skontoabzug setzt den Ausgleich aller älteren Forderungen voraus. Bei Zahlungsverzug werden automatisch sämtliche Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können wir mindestens Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. erheben. Weitere Lieferungen erfolgen erst, wenn alle fälligen Forderungen beglichen worden sind. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Eine Aufrechnung oder ein zurückhalten seitens des Bestellers ist ausgeschlossen. Zulässig ist eine Aufrechnung nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftien festgestellten Gegenforderungen. Unsere Vertreter dürfen irgentwelche Zahlungen nur entgegennehmen bei Vorlage schriftlicher Inkassovollmacht. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind wir berechtigt, Vorauskasse oder Stellungvon Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zuückzutreten. Dieses Recht haben wir auch bei Zahlungsverzug für frühere Lieferungen. Für Mahnungen werden jeweils Mahnkosten und Bearbeitungsgebühren von mindestens Euro 5.- per Mahnung erhoben. Von uns gewährte Gutschriften werden grundsätzlich nur durch Warenlieferungenausgeglichen.
 

Lieferung

Rechtzeitig und ausreichende Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Bei Streiks und anderen Ereignissen höherer Gewalt, die die Fertigung oder den Transport der Ware verhindern und bei größerer Lieferverzögerung durch unseren Lieferanten, sind wir in unseren Lieferbedingungen frei oder können eine, dem Ereignis entsprechende, Nachfrist beanspruchen. Ein Schadensanspruch kann aus solchen Anlässen nicht abgeleitet werden. Teillieferungen sind zulässig.
 

Gefahrenübergang im Versand

Die Ware reist einschließlich aller Nebenkosten auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, der Gefahrenübergang erfolgt mit dem Verlassen des Lagers. Ansprüche aus Transportschäden muss der Besteller gegenüber dem Frachtfahrer selbst geltend machen und zwar auch dann, wenn wir vereinbarungsgemäß die Frachtkosten zu tragen haben. Versand, Verpackung, Versicherung und Montage, sofern die Leistungen von uns übernommen werden, erfolgen mangels schriftlicher Weisung des Bestellers, handelsüblichnach unserer Wahl.
 

Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

Die Vollständigkeit und Zustand einer Lieferung muss sofort bei Empfang geprüft werden. Fehlmengen, Falschlieferungen und andere offentsichtliche Mängel müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Warenempfang schriftlich gemeldet werden. Bei berechtigter Reklamation besteht unsere Gewährleistung nach unserer Wahl in einer Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist oder Ersatzlieferung. Wir sind zur wiederholten Nachbesserung berechtigt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Rücksendung von beanstandeter Ware bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung. Die Gewährleistung entfällt, wenn der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt ist, bei unsachgemäer Behandlung, ubermäßiger Beanspruchung , Fremdeingriff oder Reparatur ohne unser Einverständnis, sowie bei gebraucht verkauften Gegenständen oder Messewaren. Ohne Rücksicht auf Rechtsgrund und Sachverhalt gilt für unsere Haftung außerdem: Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit, sowohl bei eigenem Verschulden, Organverschulden und Verschulden des Erfüllungsgehilfen; im kaufmännischen Geschäftsverkehr und auch nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen mit Ausnahme leitender Angestellter. Keine Haftung auch bei höherer Gewalt wie Aussperrungen, Streiks, Verschulden von Vorlieferanten für Vermögens- und Sachfolgeschäden usw.. Beratung, Angaben und Verkauf erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Hieraus resultierende Ansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.
 

Eigentumsvorbehalt

Jede Warenlieferung erfolg unter Eigentumsvorbhalt, gemäß § 455 BGB. Der Kunde darf bis auf Widerrruf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehr veräußern und das Entgelt dafür einziehen. Seine Forderungen daraus gelten bereits bei Entstehen als an uns abgetreten. Jede andere Verfügung über die Ware, z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Überlassung im Tausch ist untersagt. Zwangsmaßnahmen gegnüber Dritten müssen uns rechtzeitig mitgeteilt werden. Auf unser Verlangen muss die Abtretung dem Drittschuldner bekannt gegeben werden. Bei unserem Widerruf muss der Besteller auf einmalige Aufforderung, uns alle Geschäftsunterlagen über dieVorgänge aushändigen, die unsere Sicherungsrechte berühren. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware werden wir Miteigentümer der neuen Sache gemäß § 950 BGB. Wir dürfen die Vorbehaltsware sicherstellen.
 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort von dem aus die Lieferung erfolgt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Limburg a.Lahn.

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